29. Juni 2010
Jetzt ist der zweite Teil des Rößler`schen Sparpaketes amtlich und es wird einen brutalen Einschnitt in der Arzneimitteldistribution geben. Die GKV soll dabei um 500 Mio. EURO entlastet werden - 400 Mio. EURO kommen dabei aus einer Reduktion der Großhandelsspanne und weitere 100 Mio. EURO aus einer Erhöhung des Krankenkassenrabattes. Dieser wurde erst kürzlich um 55 Cent auf 1,75 EURO gesenkt, nun soll er wieder auf 2,10 EURO erhöht werden. Die Erhöhung des Krankekassenrabattes ist aber im Moment nicht im Sparpaket, dies soll im anstehenden Strukturgesetz nachgeholt werden.
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29. Juni 2010
Die Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 7 und 7d des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
“Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte darf auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatz-steuer höchstens ein Zuschlag von 1,7 Prozent, höchstens jedoch 20,40 Euro, zuzüglich eines Festzuschlags von 60 Cent sowie die Umsatzsteuer erhoben werden.
ba) In Satz 2 werden die Wörter “nach Absatz 4 oder 5″ durch die Wörter “nach den Absätzen 2 oder 3″ ersetzt.
b) Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
c) die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die Absätze 2 und 3.
2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
“(2) Der Festzuschlag ist zu erheben
1. auf den Betrag, der sich aus der Zusammenrechnung des bei Belieferung des Großhandels geltenden Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer und des darauf entfallenden Großhandelshöchstzuschlags nach § 2 ergibt,
2. bei Fertigarzneimitteln, die nach § 52b Absatz 2 Satz 3 des Arzneimittelgesetzes nur vom pharmazeutischen Unternehmer direkt zu beziehen sind, auf den bei Belieferung der Apotheke geltenden Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer.”
3. § 5 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
“(6) Besteht keine Vereinbarung über Apothekenzuschläge für die Zubereitung von Stoffen nach Absatz 5 Satz 1 oder Satz 2, beträgt der Zuschlag für parenterale Lösungen abweichend von Absatz 1 oder Absatz 3 für
1. zytostatikahaltige Lösungen 90 Euro,
2. Lösungen mit monoklonalen Antikörpern 87 Euro,
3. antibiotika- und virustatikahaltige Lösungen 51 Euro,
4. Lösungen mit Schmerzmitteln 51 Euro,
5. Ernährungslösungen 83 Euro,
6. Calciumfolinatlösungen 51 Euro,
7. sonstige Lösungen 70 Euro.”
….und wer liefert die Arzneimittel aus?
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28. Juni 2010
in den letzten Tagen waren ja einige Gerüchte im Umlauf - aber die schlimmsten Befürchtungen der Branche sind nun wahr geworden. 1,7 Prozent und 60 Cent (diese nciht rabattierbar) - damit soll nicht nur eine “ausreichende” flächendeckende Versorgung gewähleistet sein, sondern auch noch angeblich Luft für Funktionsrabatte!
Welche Grundlagen hier Jens Spahn und Rolf Koschorrek in die Berechnungen haben einfließen lassen, ist völlig unklar - denn die damit zu erzielenden 400. Mio EURO Einsparung sind sicherlich mehr als die bisher gewährten Funktionsrabatte des pharmazeutischen Großhandels. Damit wird es einen massiven Einschnitt in der deutschen Apothekenlandschaft geben - und dies nicht nur bei Rabatten, sondern auch bei Leistungen!
Es ist definitiv so, dass die zu erwartende Spanne im RX Bereich unter den bisherigen Kosten liegt!
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26. Juni 2010
Aus dem Verordnungsentwurf Stand 07.06.2010:
§ 2a Qualitätsmanagementsystem
(1) Die Apotheke muss ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) entsprechend Art und Umfang der durchgeführten Tätigkeiten betreiben, das die Qualitätssicherung und die Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel und deren Wirkstoffe beinhaltet. Das QM-System muss dokumentiert sein und auf seine Funktionstüchtigkeit kontrolliert werden.
(2) Die Apothekenleitung hat eine mindestens jährliche Teilnahme an geeigneten Maßnahmen zur externen Qualitätsüberprüfung sicher zu stellen. Die Überprüfung soll insbesondere die Qualität der in der Apotheke hergestellten Arzneimittel und der durchgeführten Prüfungen sowie der Beratung durch das Personal einbeziehen.
(3) Die Apothekenleitung hat dafür zu sorgen, dass regelmäßig Selbstinspektionen in allen relevanten Bereichen der Apotheke von einem Apotheker oder einer Apothekerin durchgeführt werden.
(4) Die Qualitätsüberprüfungen nach Absatz 2 und die Selbstinspektionen nach Absatz 3 sowie die daraufhin erforderlichenfalls ergriffenen Maßnahmen sind zu dokumentieren.“
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25. Juni 2010
Weil es so schön ist, das Zitat aus der WELT: “Oesterle räumte ein, dass für dieses Geschäftsmodell noch einige Gesetze (!) geändert werden müssen. So gebe es noch “kein Vergütungssystem (!) für die häusliche Arzneitherapie”. Einen Eingriff in die Kompetenzen der Ärzte sehe er nicht, sagte Oesterle. Die Krankenkassen hätten auf das Geschäftsmodell positiv reagiert. Der Celesio-Chef machte aber keine Angaben darüber, mit welchen Kassen es Kontakt gab. Man werde Pilotversuche veranstalten, um “der Politik klar zu machen, dass eine verbesserte Arzneimittelversorgung (!) möglich ist”.
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25. Juni 2010
Die GEHE nennt es ein “joint venture mit sektorübergreifenden Lösungen um langfristig die Qualität der Gesundheitsversorgung von Patienten zu erhöhen”, man kümmert sich um “innovative und sektorübergreifende Dienstleistungen von Patienten mit chronischen und komplexen Erkrankungen wie Diabetes, Asthma , hohe Cholesterinwerte…..” Man darf dabei nicht vergessen, dass dies hier aus dem Munde der beiden größten Versandapotheken kommt, die sich nun mit der Kompetenz des pharmazeutischen Großhandels vereint.
Die Konsequenz ist klar - Verträge mit Krankenkassen, Call Center und direkte Belieferung der Patienten. “Krankenkassen und deren Versicherte sollen zulassen, dass die neue Firma Daten über die Medikamentierung erhält und auswerten kann. Anschließend sollten die Daten mit Ärzten besprochen werden, sagte Oesterle. Die Patienten sollen ihre Medikamente dann von den Versandapotheken nach Hause geschickt bekommen, wo ihnen zusätzlich geschultes Pflegepersonal bei der Einnahme helfen kann” .
War da nicht was? Ach ja, die Apotheke vor Ort! Naja…was solls`……
Elegant ist auch, dass besonders betont wird dass man gegen das gesetzliche Pick-Up Verbot nicht vorgehen möchte. Denn Medco ist Eigentümer der Europa Apotheek und damit die Versandapotheke mit den Pick-Up Stellen im dm Markt. Zum Zeitpunkt der Verkündigung dieser großzügigen Gesetz war jedoch schon klar, dass das Pick-Up Verbot in Apotheken nicht kommen wird.
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23. Juni 2010
Wie die FAZ berichtet, wird es wegen Bedenken einiger Ministerien, nicht zum Verbot der “Pick-Up” Stellen in Dorgerien kommen. Ein mögliches Verbot sei wohl verfassungswidrig, so ist es aus dem Justiz- und dem Innenministerium zu hören. An der Diskussion um diese Pick-Up Stellen in Drogerien wird in der Presse insgesamt schon eine “Klientelpolitik” der Regierungskoalition vermutet, weil man damit den Versandhandel “unterbinden” will. Der Nutzen für den Verbraucher ist gering, deshalb gibt es von keiner Seite Äußerungen dazu, wieviel Umsatz damit generiert wird. Jedoch ist der Nutzen für die Drogerien hoch, denn somit kann man sich als Gesundheitsmarkt gegenüber den Apotheken in Stellung bringen - um nichts anderes geht es.
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2. Juni 2010
In diesem Jahr wird es innerhalb der EU zu den Weichenstellungen gegen die zunehmenden Arzneimittelfälschungen kommen. Es kursieren viele mögliche Modelle wie man Fälschungen eindämmen könnte - aber nur ein Ansatz wird der Komplexität des Problems gerecht, das sog. EFPIA Modell.
Um die Wirksamkeit des sog. EFPIA Modells zu beweisen, wurde zwischen September 2009 und Januar 2010 ein Modellprojekt in Schweden gestartet. Es beteiligten sich 25 Apotheken der Apothekengruppe Apoteket AB und 14 Vertreter der pharmazeutischen Industrie.
Die Grundlage des EFPIA Modells ist der 2D Data Matrik Code, mit dem Artikelnummer, Chargennummer, Verfalldaten und eine Seriennummer von der Industrie auf die Packung aufgedruckt werden. Der Unterschied zu sog. “Track and Trace” Modellen besteht darin, dass es nur zu einer End-to-End Verifikation dieser Nummer kommt, d.h. die Apotheken kontrollieren erst beid er Abgabe des Arzneimittels an den Patienten den Status dieser individuellen Packung. Damit werden unnötige Lesevorgänge in anderen Handelsstufen vermieden und es bleibt für alle praktikabel.
Der Modellversuch in Schweden mit über 100.000 abgegeben Packungen hat bewiesen, dass dies eine verhältnismäßig kostengünstige Lösung darstellt. Gefälschte und Packungen mit anderen Mängel werden vor der Abgabe an den Patienten effektv aussortiert.
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1. Juni 2010
Es war ja so ziemlich unerträglich, was Branchenkennern da vor vielen Monaten im Fernsehen aufgetischt wurde - Regividerm und die böse Pharamindustrie, dies passte doch so gut. Es ist somit sehr schön, dass sich die Wissenschaftspressekonferenz mit diesem Vorafall auseinandergesetzt hat. (Seite 2-15).
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1. April 2010
Bei der letzten Umfrage im April von Infratest Dimap wurde Herr Rösler als beliebtester FDP Poliitker aufgeführt.
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