Widerspruch gegen Kassenabschlag
apotheke-adhoc hat es sehr zügig auf Twitter gemeldet - es ist nun auch amtlich: Der GKV Spitzenverband wird gegen die Senkung des Kassenabschlages auf 1,75 EURO Widerspruch einlegen. Dies natürlich kurz vor Monatsende, damit dieser Kassenabschlag zum Januar nicht reduziert, sondern in alter Höhe von 2,30 EURO in Abzug gebracht wird. Der Widerspruch hat aufscheibende Wirkung. Hier wird nun wieder der DAV einen Eilantrag stellen, um eben diese aufschiebende Wirkung zu verhindern und die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs zu erwirken.