Kabinett winkt 15. AMG Novelle durch

In der heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett den Entwurf zur 15. AMG Novelle verabschiedet. Dabei wurde der Referentenentwurf weitesgehend übernommen. Somit wird der pharmazeutische Großhandel mit zwei wesentlichen Änderungen betroffen sein:

1. PSO.

Der pharmazeutische Großhandel wird als vollsortierter Großhandel in den Versorgungsauftrag mit aufgenommen. Es besteht ein öffentliches Interesse, dass die Apotheken sowohl in der Angebotsbreite als auch in der Fläche zeitnah beliefert werden können. Dies soll vor allem auch das niedrigpreisige Sortiment umfassen. Die PSO umfasst damit auch eine Belieferungspflicht.

2. Preisspannenverordnung

Es gibt eine Neugestaltung des Großhandelszuschlages. Die Höhe des Zuschlages bleibt allerdings vorerst offen und wird zum 1. Januar 2010 von BMG und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) festgelegt.
     

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