Weiterer Streit um Gesundheitskarte

Die AOK Rheinland fordert eine Teilnahmepflicht aller Arztpraxen an der Online-Anbindung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Solange die Teilnahme am System für Ärzte freiwillig ist, wird sich die AOK Rheinland weigern, die Gesundheitskarte an die Versicherten auszugeben.

Dieser Zwang wäre jedoch juristisch ein gravierender Eingriff in die Berufausübungsregeln, Artikel 12 des Grundgesetzes, der die Betroffenen in einen hohen Erregungszustand versetzt. So spricht die Freie Ärzteschaft von einer “Frechheit” oder einem “Maulkorb-Erlass für Ärzte”. Die Bundesärztekammer warnt davor, die Ärzte zu solch einer Anbindung zu zwingen, da das dazu führen könnte, dass sie am Ende ihre Zulassung abgäben. Aber nicht nur Ärzte, sondern auch der Deutsche Apothekerverband sehen in der Zwangsverpflichtung ein Problem. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, die neuen eGK ab 2010 oder 2012 in Einsatz zu bringen und wird planmäßig mit einer “kontaktlosen Schnittstelle analog zum geplanten elektronischen Personalausweis” verknüpft.

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