Referentenentwurf zur 15. AMG Novelle

Der am 22.12.2008 vorgestellte Referentenentwurf zur 15. AMG Novelle enthält für den pharmazeutischen Großhandel zahlreiche interessante Details, welche den Auftrag des pharmazeutischen Großhandels, als Garant für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimtiteln erkannt hat.

Geplant ist neben einer Umstellung der Preisspannenverordnung in einen fixen und einen variablen Anteil auch eine Garantie, dass die pharmazeutischen Großhändler von der Industrie beliefert werden müssen.

Die Grundlage dafür ist, dass die Apotheken zur Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrag nach § 1 des Apothekengesetz auch auf eine kontinuierliche,und schnelle Distribution innnerhalb der bestehenden Distributionskette benötigten. “Aus diesem Grunde ist es gerechtfertigt, dass neben den Apotheken auch die pharmazeutischen Unternehmen und den Großhandel, soweit es um die Bereitstellung von Arzneimitteln geht, in den öffentlichen Versorgungsauftrag mit einzubinden.”

Es stehe im Interesse des Gemeinwohles, dass der Großhandel angemessen und kontinuierlich beliefert werde.        

Eine Reaktion zu “Referentenentwurf zur 15. AMG Novelle”

  1. Apotheken-Nachrichten » Blog Archiv » BPI gegen Referentenentwurf

    […] In der Anhörung zum Referentenentwurf zur 15. AMG Novelle erklärte Cornelia Yzer, Vorsitzende des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), dass man sich grundsätzlich gegen eine Festschreibung des Vertriebsweges wehren werde. “Grundsätzlich soll es Entscheidung des Herstellers sein, welchen Vertriebsweg er für sein Produkt wählt”. […]

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