EuGH-Generalanwalt hält deutsches Apothekengesetz für zulässig
In der Klarheit der Aussage ist dieser Schlussantrag von dem Generalanwalt Bot dann doch überraschend und eine deftige und schallende Ohrfeige gegen alle selbsternannten Propheten des Marktes (seit kurzem darf man sich auch kreativer Zerstörer nennen).
Im Schlussantrag stellte Bot fest, dass die neutrale pharmazeutische Beratung ein wesentlicher Teil der “Qualität der Arzneimitlelabgabe” sei. Während angestellte Apotheker weisungsgebunden sind, haben es selbständige Apotheker selbst in der Hand wie sie diese Beratung gewährleisten. Sie seien auch immer in der eigenen Verantwortung und würden die Konsequenzen bei einem Vergehen selbst tragen müssen. Das Fremdbesitzverbot sei somit ein sinnvolles Mittel, die Qualität der Beratung und somit die Qualität der Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
Die ABDA begüßte die Aussagen des Schlussantrages - die Celesio Aktie brach hingegen sofort um 14,5% ein.