BVDVA muss “Gütesiegel” zurücknehmen.
Das vom Bund der Versandapotheken (BVDVA) vergebene “Gütesiegel” darf nicht weiter vergeben werden. Die Wettbewerbszentrale hatt die VErwendung des Siegels als irreführend beanstandet und ein Unterlassungsklage angetrengt.
Es wurde vorgebracht, dass in dem Gütesiegel nur Dinge in einer Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben werden, die gesetzlich sowieso vorgeschrieben sind. Darüber hinaus hinterlasse dieses Siegel den Eindruck, dass die Versandapotheken von einer unabhängigen Stelle geprüft werden, nicht aber vom eigenen Verband.