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	<title>Kommentare zu: EuGH mit mündlicher Verhandlung am 03. September</title>
	<link>http://www.apotheken-nachrichten.de/2008/07/23/eugh-mit-mundlicher-verhandlung-am-03-september/</link>
	<description>die apotheke - der apotheken blog</description>
	<pubDate>Fri, 18 May 2012 03:51:23 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Winfried Meyer</title>
		<link>http://www.apotheken-nachrichten.de/2008/07/23/eugh-mit-mundlicher-verhandlung-am-03-september/#comment-10791</link>
		<pubDate>Wed, 23 Jul 2008 16:24:10 +0000</pubDate>
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					<description>Die AZ berichtete :
" [...] DocMorris, das Saarland, die Kommission und Polen, das als einziger EU-Staat das bestehende Fremdbesitzverbot bei Apotheken für gemeinschaftswidrig hält, werden u. a. aufgefordert,
“näher zu erläutern, ob es möglich ist zu gewährleisten, dass ein angestellter Apotheker es ablehnen kann, die unternehmerischen Entscheidungen eines berufsfremden Betreibers zu befolgen und Weisungen nachzukommen, die auf eine Gewinnsteigerung der Apotheke zum Nachteil einer angemessenen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zielen” sowie Stellung zu nehmen zu den vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen und der ABDA “behaupteten negativen Auswirkungen für die Berufsfreiheit der angestellten Apotheker und die Unabhängigkeit der Patientenberatung, zu denen es nach Aufhebung des Fremdbesitzverbotes in einigen europäischen Ländern, wie z. B. Norwegen, gekommen sein soll”.[...] "
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bei solch schwammigen Formulierungen wie z.B.

” [...] die auf eine Gewinnsteigerung der Apotheke zum Nachteil einer angemessenen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zielen” [...] ” 

Kriterium-geltend dann auch für heutige Apotheken e.K.s gegenüber ihren heutigen angestellten Approbierten, bin ich mal gespannt, wie und wer ein solches Verhalten, egal bei welcher Rechtsform, verifizieren soll und kann etc…, erst recht im Hinblick auf z.B. von DAV-Keller “abgesegneten” Pfizer-Vertikalisierungsgedanken der apothekereigenen SANACORP mit Milenium in Bologna und “Anhang” wie z.B. STADA</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die AZ berichtete :<br />
&#8221; [&#8230;] DocMorris, das Saarland, die Kommission und Polen, das als einziger EU-Staat das bestehende Fremdbesitzverbot bei Apotheken für gemeinschaftswidrig hält, werden u. a. aufgefordert,<br />
“näher zu erläutern, ob es möglich ist zu gewährleisten, dass ein angestellter Apotheker es ablehnen kann, die unternehmerischen Entscheidungen eines berufsfremden Betreibers zu befolgen und Weisungen nachzukommen, die auf eine Gewinnsteigerung der Apotheke zum Nachteil einer angemessenen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zielen” sowie Stellung zu nehmen zu den vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen und der ABDA “behaupteten negativen Auswirkungen für die Berufsfreiheit der angestellten Apotheker und die Unabhängigkeit der Patientenberatung, zu denen es nach Aufhebung des Fremdbesitzverbotes in einigen europäischen Ländern, wie z. B. Norwegen, gekommen sein soll”.[&#8230;] &#8221;<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;</p>
<p>bei solch schwammigen Formulierungen wie z.B.</p>
<p>” [&#8230;] die auf eine Gewinnsteigerung der Apotheke zum Nachteil einer angemessenen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zielen” [&#8230;] ” </p>
<p>Kriterium-geltend dann auch für heutige Apotheken e.K.s gegenüber ihren heutigen angestellten Approbierten, bin ich mal gespannt, wie und wer ein solches Verhalten, egal bei welcher Rechtsform, verifizieren soll und kann etc…, erst recht im Hinblick auf z.B. von DAV-Keller “abgesegneten” Pfizer-Vertikalisierungsgedanken der apothekereigenen SANACORP mit Milenium in Bologna und “Anhang” wie z.B. STADA
</p>
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