Dr. Andreas Schwab moniert deutsches Apothekenrecht
Es ist schon sehr spannend, was man da so lesen muss. Der EU Abgeordnete Dr. Andreas Schwab wollte das Thema der behinderten Niederlassungsfreiheit “öffentlich machen”. Natürlich fehlen dabei die Worte ”Diskrimenierung” und “Niederlassungsfreiheit” nicht, die wirken ja in der EU immer!
Auf der Internetseite des Herrn Dr. Schwab steht unter “meine Position” und “Politik für den Mittelstand” : “Politische Entscheidungen berücksichtigen oftmals die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht in ausreichendem Maße. Dafür gibt es viele Ursachen.
Als binnenmarktpolitischer Sprecher der CDU-CSU -Gruppe und als (Schatten-) Berichterstatter in verschiedenen mittelstandsrelevanten Bereichen sehe ich es gerade in den für die Wirtschaftspolitik zuständigen Ausschüssen für Binnenmarkt und für Wirtschaft und Währung als meine Aufgabe an, dies zu verändern. Als Mitglied des KMU-Kreises der EVP-ED-Fraktion arbeite ich an konkreten Vorschlägen zur Vereinfachung der Rechtslage für KMU zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa.”
Wenn dies Politik für KMU ist, wie sieht dann die Politik für Konzerne aus? Felix EUROPA!
Am 1. März 2008 um 23:04 Uhr
Kam der Vorstoß zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland seitens Binnenmarktkommissar McCreevy tatsächlich so “überraschend” für deutsche Entscheidungsträger, wie die apothekerliche Fachpresse darstellt ?
Hier die Antwort von Herrn Dr.Schwab auf http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-651-12366-f101949.html#frage101949 :
1.
Die Kommission hat im Juni 2006 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Fremd- und Mehrbesitzverbotes und ähnlicher Einschränken von Grundfreiheiten des EG-Vertrages gegen Spanien, Italien und Österreich eingeleitet. Inwieweit also die “Überraschung” zutrifft, kann ich nur anhand von objektiven Kriterien beurteilen, weil ich an der von Ihnen zitierten Veranstaltung nicht teilgenommen habe. Fest steht aber, dass allein aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens (das die Kommission ja den betreffeneden Mitgliedstaaten frühzeitig mitteilen muss, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben) und aufgrund des Verfahrens “DocMorris” für jeden, der sich mit europäsichen Fragen beschäftigt, seit spätestens 2004 klar war, dass das deutsche Apothekenrecht ebenfalls verändert werden muss. Ich habe diesbezüglich mit Vertretern aus Deutschland schon seit den Beratungen zur Dienstleistungsrichtlinie in Konktakt gestanden. Wenn also behauptet wird, das Verfahren gegen Deutschland sei “überraschend” gekommen, so halte ich das für ein Märchen.
2.
Anfragen von Abgeordneten sind auf den Seiten des Europäischen Parlaments für jedermann einsehbar. (siehe www.europarl.europa.eu )
Am 3. März 2008 um 19:50 Uhr
WER entscheidet ? EU-Kommission oder Nationalstaat oder beide GEMEINSAM ?
Hier eine weitere Antwort von Dr.Schwab auf meine erweiterte Anfrage :
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-651-12366-f102023.html#frage102023
” zunächst einmal: Die Änderung des ApoG hat mit der Dienstleistungs-Richtlinie nichts mehr zu tun, da der Gesundheitsbereich aus dem Anwendungsbereich der von Ihnen als “Bolkestein-Richtlinie” bezeichneten Vorschrift ausgeklammert wurde. Wir erwarten einen Gesetzgebungsvorschlag für den Gesundheitsbereich in wenigen Monaten.
Dass die Kommission Veränderungsbedarf sieht, war aber -wie gesagt- seit 2004 klar. Unklar ist nun, wie dieser Veränderungsbedarf “erledigt” werden kann, ohne den Spielraum der Bundesregierung auf den Apothekenbereich zu erhalten. Es werden hier inzwischen eine Reihe von Modellen diskutiert, die eine Antwort bieten. Diese Modelle sind mir auch teilweise schon -mal mehr mal weniger detailliert- vorgestellt worden. Im Endeffekt kann nur eine engere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Apothekenbetreibern dazu führen, dass eine echte Konkurrenz zu den Großhändlern entsteht. Ob dies nun durch den völligen Wegfall des Mehrbesitzverbotes geschieht, gleichzeitig aber nur Apotheker Eigentümer sein dürfen, oder ob Kapitalgesellschaften zugelassen werden - wie im Bereich der Rechtsanwälten, das muss am Ende der Deutsche Bundestag entscheiden. Da kann ich derzeit leider auch kein Modell hervorheben oder ein anderes zur Ablehnung empfehlen. Inwieweit unter den gegebenen Umständen dann ein Modell gewählt wird, das zwischen Betriebs- und Eigentumsvoraussetzungen unterscheidet oder beide verbindet, ist aus meiner Sicht daher offen.
Mein Eindruck war, dass dann, wenn die Kommission die Problematik des deutschen Apothekengesetzes nicht singulär behandeln kann, sondern mit weiteren Mitgliedstaaten, die sie allesamt vor dem EuGH verklagt hat, über eine Lösung verhandeln muss, die bestehen Erfolgsaussichten bestehen. Daher meine Anfrage im Dezember 2006, als das Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien, Österreich und Italien schon lief. Alle die dort verklagten Länder haben mehr oder weniger ähnlich gelagerte Probleme. Aufgrund der primären Zuständigkeit der Mitgliedstaaten kann die EU-Kommission hier nur Druck aufbauen, eine Lösung kann aber nur mit den Mitgliedstaaten gemeinsam gefunden werden.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.
Freundliche Grüße nach Saarbrücken
Ihr Andreas Schwab ”
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Am 18. Februar 2010 um 17:03 Uhr
Das bisweilen so bezeichnete „Super-Apothekenrechts-Jahr“ 2009 geht in wenigen Tagen zu Ende, und wenn die Akteure des Apothekenmarkts unter dem Weihnachtsbaum Bilanz ziehen, wird diese ganz unterschiedlich ausfallen:
Die großen Verlierer sind zweifelsohne all jene – und es waren nicht wenige –, die es nur noch für eine Formsache hielten, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken kippt. Sie mussten schmerzlich feststellen, dass auch vor dem Luxemburger Gericht die Weisheit gilt: „It ain´t over till the fat lady sings“. Umgekehrt sollten aber auch die Anhänger der inhabergeführten Apotheke nicht den Fehler machen, sich angesichts des Scheiterns der Kettenbefürworter vor dem Kadi in Sicherheit zu wiegen. Denn noch bleibt interessierten Kreisen der Weg über die Politik, um den Fremdbesitz zumindest auf lange Sicht zu legalisieren.
Auch der traditionelle Offizin-Apotheker kann seinen Weihnachtspunsch mit Blick auf das abgelaufene Jahr nicht ganz genüsslich schlürfen, gelang es den Besitzstandswahrern von der Standeslobby doch nicht, den ungeliebten Arzneimittelversand zurecht zu stutzen. Zu Recht ließ sich nämlich der Bundesgesetzgeber von aller Stimmungsmache der ABDA nicht beeindrucken und ließ den RX-Versand im Zuge der 15. AMG-Novelle unangetastet. Auch an dieser Front ist jedoch politisch noch nicht endgültig Ruhe eingekehrt, wie fortgesetzte Diffamierungsversuche der Arzneimittelversands durch die üblichen Verdächtigen zeigen.
Als Gewinner des „Super-Apothekenrechts-Jahrs“ dürfen sich die inhabergeführten Versandapotheken sehen, wurde doch ihre Rolle als bewährtes Glied der Pharmadistributionskette sowohl aus Luxemburg als auch aus Berlin bestätigt. Jedenfalls gilt dies für den herkömmlichen Arzneimittelversand - den Pick up-Stellen soll es dagegen laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag an den Kragen gehen. Ob diese Ankündigungen auch in die Tat umgesetzt werden, bleibt allerdings abzuwarten. Abgesehen davon, dass es schon grundsätzlich rechtlich umstritten ist, ob ein Pick up-Verbot zulässig wäre, wird ein solches Verbot zumindest nicht leichter werden, je länger sich die bestehenden Bestell- und Abholstationen auf dem Markt etablieren und damit Besitzstände geschaffen werden.
Auch sonst wird es 2010 für Versandapotheken spannend bleiben: So steht endlich eine Klärung durch den Bundesgerichtshof an, ob es auch ausländischen Versandapotheken untersagt wird, die Festpreise für RX zu unterlaufen, oder aber ob die angesichts der bislang widersprüchlichen Rechtsprechung zu dieser Frage bestehende Diskriminierung deutscher Versandapotheken fortgesetzt wird. Eine längst überfällige Liberalisierung zeichnet sich auch bei den Tierarzneimitteln ab: Auf Druck aus Brüssel hin hat die Bundesregierung angekündigt, zumindest den OTC-Versand für Heimtiere frei zu geben, was Versandapotheken einen neuen hoch interessanten Markt erschließen wird. Grund genug also für Versandapotheker, heuer mit einem besonders feinen Tröpfchen auf 2010 anzustoßen.