Kasse darf nicht für DocMorris werben

Das Bundessozialgericht (BSG) hat bestätigt, dass Krankenkassen nicht gezielt für die Versandapotheke DocMorris werben dürfen. Die obersten Sozialrichter bestätigten damit am 15. Januar in letzter Instanz ein entsprechendes Urteil gegen die City BKK. Dr. Jörn Graue war als Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins neben dem Verein als Kläger aufgetreten und begrüßte das Urteil: “Der sieben Jahre dauernde Rechtsstreit hat gezeigt, dass die Krankenkasse keine Werbung für eine ausgewählte Apotheke machen darf. Der Vorteil des deutschen Gesundheitssystems liege in der Wahlfreiheit der Patienten. Partikularverträge und gezielte Werbung stünden diesem Prinzip entgegen”.

3 Reaktionen zu “Kasse darf nicht für DocMorris werben”

  1. Holger

    Gilt das Urteil auch für alle anderen Krankenkassen? Die TK macht doch auch Werbung für DocMorris. Ist jetzt endlich Schluss damit?

  2. Momo

    Das Urteil gilt zunächst nur im Verhältnis zwischen den Parteien. Allerdings ist es auf Basis dieses Urteils ohne Schwierigkeiten möglich, auch andere Krankenkassen in Anspruch zu nehmen, da die Sozialgerichte an die Entscheidung des BSG gebunden sind.

  3. e-onlineapotheke

    Was wenn die Krankenkassen nun ihre eigenen Versandapotheken starten? Dürften diese dann beworben werden? Wohl kaum.. oder?

Einen Kommentar schreiben