Kartellamt geht gegen Preisabsprachen bei Apothekern vor

Das Bundeskartellamt geht mit scharfen Maßnahmen gegen den seiner Meinung nach mangelhaften Wettbewerb bei nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln vor. Deutschlands oberste Wettbewerbsbehörde verhängte am Dienstag gegen neun Landesapothekerverbände, den Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller und fünf Pharma-Hersteller Geldbußen in einer Gesamthöhe von 465.000 Euro.Das Kartellamt betonte, nach der Aufhebung der Preisbindung für die verschreibungsfreien Arzneimittel im Jahr 2004 hätten die Verbände und Hersteller gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, um den befürchteten Preiswettbewerb zu dämpfen. Kartellamtspräsident Heitzer sagte: «Der Fall zeigt, dass der Gedanke des Wettbewerbs bei den Apotheken und Arzneimittelherstellern sich noch nicht ausreichend durchgesetzt hat. Das Bundeskartellamt wird mit dieser Entscheidung dem Preiswettbewerb hier zum Wohle der Verbraucher auf die Sprünge helfen.Nach Angaben des Kartellamtes organisierten die Verbände Ende 2003 Vortragsveranstaltungen in 24 deutschen Städten. Auf diesen Vortragsveranstaltungen, an denen mehrere tausend Apotheker teilnahmen, traten Redner der Apothekerverbände, von Beratungsunternehmen und von pharmazeutischen Herstellern auf, um den Apotheken nahe zu legen, vom Preiswettbewerb Abstand zu nehmen, und sich stattdessen an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu halten.

 

 

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