AOK Veträge - das Chaos hat kein Ende
Die AOK hat am OLG einen Teilerfolg errungen. Es wurde festgestellt, dass die Vergabekammern grundsätzlich nicht zuständig sind, sondern Rechtsfragen zu Arzneimittelrabatten ausschließlich vor den Sozialgerichten zu klären sind.
Die Auswirkungen auf die Rabattverträge sind wie folgt zu erwarten:
1. Die 17 Wirkstoffe gehen zum 01. Januar an den Start, hier ändert sich nichts.
2. Für die übrigen Wirkstoffe wird ein vetrag zum 01. januar gewünscht, eine Umsetzung bleibt allerdings fraglich. Bei einer so kurzfristigen Umsetzung droht darüber hinuas das alte Chaos vom Anfang des Jahres.
3. Wenn zu bestimmten Wirkstoffen bis zum 01. März keine neuen Rabattverträge geschlossen werden können, dann greift grundsätzlich die aut-idem Regelung nach § 128 Abs. 1 SGB V - also die Abgabe eines der drei preisgünstigsten Arzneimittels eines verordneten Wirkstoffes.
Da zu erwarten ist, dass es weitere Entscheidungen aus dem OLG erst zum Februar gibt, muss man davon ausgehen, dass zum 01. März die gute alte aut-idem Regelung wieder zieht. Der Pateint und die Apotheken werden alos erneut auf eine harte Probe gestellt, was wann und wie abzugeben sein wird - und zum 01. Juni geht das Spiel dann wieder von vorne los!
Am 23. November 2007 um 12:47 Uhr
… und das alles, weil der DAV-Vorsitzende, Herr H.S.Keller, die Verantwortung der Apothekerschaft (18.000 ? von insg. 55.000) bzgl. Rabattverträge ablehnte, wegen Chaos-Befürchtung in den eigenen Reihen, und das Vertragspartnetfeld zu den KKs lieber der Pharmaindustrie überließ.
Soviel zum “Selbstbewußtsein” der Apotheker.
Im Falle der DAVseits damals von den Politikern geforderten Präparateliste zur Negativliste (Aut-idem-Generalthema) war es ja angeblich auch den Apothekern nicht zuzumuten (O-Ton Keller ! ) , die Interessen der Pharmaindustrie zu tangieren …
Honi soit qui mal y pense …
Am 28. November 2007 um 22:42 Uhr
Mehr vom Blogger Winfried Meyer unter www.docmorris.blog.de
Viel Vergnügen
Am 14. Dezember 2007 um 17:42 Uhr
… die Seite existiert nicht (mehr). Was hätte ich daraus ersehen können?
Was mich angesichts der Politik der Erstanbieter, abgelaufene Patente durch Einstieg in die Rabattverträge zu “kompensieren”, interessiert: Wie wird sich das in der Praxis auswirken? Einerseits wird den Ärzten / KVen eine Generikaquote abverlangt - andererseits müssen Apotheker abgeben, was rabattiert wird.
Wie sieht das mit der Substitutionsquote wegen Rabattverträgen überhaupt aus - ist das eine relevante Größe oder hat sich das auf ein zu vernachlassigendes Maß eingependelt?