AOK Rabattverträge Teil II

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf hat der AOK untersagt, für alle 40 Wirkstoffe, die Gegenstand des Verfahrens waren, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern zu schließen. Insgesamt wurden ja 83 Wirkstoffe ausgeschrieben, 17 wurden erst in diesen Tagen unter Dach und fach gebracht!

DIe Vergabekammer hat damit die AOK als öffentlichen Auftraggeber eingestuft - daraus ergibt sich eine strikte Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Die Hauptbegründung dabei heißt:

“Die Verwendung von Auswahlkriterien, die den Bietern geheim bleiben, ist dem Vergaberecht fremd und unter keinen Gesichtspunkt vertretbar.”

Neben den 40 betroffenen Wirkstoffen, steht die Vorgehensweise der weiteren 26 Wirkstoffe, die weder in dem bestehenden Vertrag, noch bei der verhandelten Sache beinhaltet waren, noch aus.

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