80. Gesundheistministerkonferenz

Es war wieder soweit, in Ulm wurde am 04/05. Juli die 80. Gesundheitsministerkonferenz abgehalten. Neben vielen Themen wurde auch die Arzneimittleversorgung diskutiert und festgestellt: “Nach geltendem Recht dürfen in Deutschland Apotheken ausschließlich von Apothekern als Einzelunternehmen, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als OHG mit maximal drei Filialen betrieben werden….”

“…. Durch diese Regelung soll unter anderem die Arzneimittelsicherheit mit den Elementen flächendeckende Versorgung, Qualitätssicherung, heilberufliche Ausrichtung, Notdienstversorgung und Gewährleistung auch unwirtschaftlicher Dienstleistungen sichergestellt werden. Aktuell versuchen kapitalorientierte Unternehmen und Konzerne vor dem Hintergrund laufender Verfahren vor dem EUGH, die das Fremdbesitzverbot in Frage stellen, sich in der künftigen Arzneimittelversorgung in Deutschland zu etablieren.

Die Gesundheitsministerkonferenz diskutierte über mögliche Auswirkungen einer erwarteten EU-Rechtssprechung auf die Apothekenlandschaft. „Wir werden uns konstruktiv mit den europäischen Vorgaben auseinandersetzen und nach Regelungen suchen, die eine hochwertige, flexible und flächendeckende Arzneimittelversorgung auch in Zukunft gewährleisten“, erläuterte die GMK-Vorsitzende Dr. Monika Stolz, die Gesundheitsministerin des Landes Baden-Württemberg.

Und schon jubelt die Celesio, genau so wolle man es haben und die oben zitierte Äußerung von Frau Ministerin Stolz “sei in Punkt und Komma die Position der Celesio” - ob diese dies gerne hört?

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