Friedenspflicht verlängert

Die AOK und der deutsche Apothekerverband (DAV) haben sich über eine Verlängerung der Friedenspflicht zum 30. September 2007 geeinigt.

Die Friedenspflicht bedeutet, dass Arzneimittel von Generikaherstellern, mit denen die AOK Lieferverträge abgeschlossen hat, nicht lieferfähig sein sollten, der Apotheker damit die Möglichkeit bekommt, ein alternatives und vorrätiges Präparat abzugeben. Dafür kann weder er noch der Patient in Regress genommen werden.

Das Problem der Defekte wird damit nicht gelöst, aber die Pateinten müssen es wenigstens nicht weiter ausbaden. Das Desaster ist für einzelne Hersteller groß, zwar sind die Umsätze im Moment sicherlich sehr gut - aber das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit vieler Firmen so gering geworden, dass es sehr unwahrscheinlich sein wird, dass diese Hersteller noch einmal in die Lieferverträge integriert werden.

Auch für die AOK sind diese Lieferverträge ein einizges PRDesaster!

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