DocMorris Fall wird dem europäischen Gerichtshof vorgelegt

Es kam wie es kommen musste - der Rechtsstreit über den Betrieb einer Apothekenfilliale der holländischen Aktiengesellschaft Doc Morris N.V., wird dem europäischen Gerichtshof vorgelegt - so hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.

Es sollen zwei Fragen geklärt werden:

1. Sind die Vorschriften der EG über die Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften so auszulegen, dass das im Apohekengesetz formulierte Fremdbesitzverbot, dem entgegenstehen.

2. Wenn dies denn bejaht werden muss, dann ist es wichtig, ob eine national Behörde verpflichtet ist, diese nationalen Vorschriften nicht anzuwenden. Dies gerade in diesem Falle, wo es sich offensichtlich nicht um einen eklatanten Verstoss gegen europäisches Recht handelt!   

 

Ralf Däinghaus jubelt natürlich, “das Ende Fremdbesizuverbotes naht” - vieles spricht dafür, aber vor dem Gericht es es wie mit auf hoher See…..

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