DocMorris-Filiale im Saarland darf wieder öffnen
Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf ihre erste deutsche Filiale in Saarbrücken wieder öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis gab am Montag einer Beschwerde gegen die Schließung statt, wie DocMorris mitteilte. Die Niederlassung werde damit «ab sofort» ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Bisher gilt das Fremdbesitzverbot: Nur “approbierte” Apotheker dürfen eine Apotheke führen. Medikamentenverkauf in Drogerien, wie “Boots” in England, oder in Supermärkten, wie in Amerika, könnten die Folge sein. Nach diesem Urteil ist es möglich, dass ausländische Apothekenketten in Deutschland weitere Filialen eröffnen - Duetsche dürfen dies nicht! felix europa!
Die Position von DocMorris: Nach Auslegung des Europarechts darf eine Apotheke - ganz gleich, welche Rechtsform diese hat - aus einem Land der europäischen Gemeinschaft eine Apotheke in einem anderen Land eröffnen. Das deutsche Fremdbesitzverbot darf der Zulassung in diesem Fall nicht entgegenstehen.
Eine richterliche Entscheidung zur Hauptsache steht jedoch noch aus. Die Rechtsexperten rechnen mit einem mehrjährigen Verfahren.