Zylajew: Aus Margen für Großhandel keine Provisionen an Apotheker

26. Juli 2010

In einem Interview des CDU Gesundheitspolitikers Willi Zylajew mit der DAZ stellt er unmissverständlich klar, dass es keine Rabatte (”Provision”) des pharamzeutischen Großhandels an die Apotheken geben kann: “Wir gestehen keinem in der Handelskette der GKV zu, dass er soviel Gewinn macht, dass er davon noch Provision zahlen kann.” Es werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren nur noch um die Details gehen, wie die Großhandelsspanne gestaltet wird, aber nicht mehr an dem Einsaprziel gerüttelt.

..ohne Worte…

22. Juli 2010

Das Faz Interview “es gibt zu viele Apotheker” - interessant was manche da so denken und sagen. Was meinen dazu die Apothekeninhaber/Innen, die dies nicht in dritter Generation machen (”dürfen”).

Kassenabschlag nicht erhöht?

6. Juli 2010

Die FAZ berichtet, dass die Koalition nun wohl doch nicht den Kassenabschlag von 1,75 EURO auf 2,10 EURo erhöhen möchte, da dies mit der Veränderung der Preisspannenverordnung eine Mehrbelastung von insgesamt ca. 630 Mio. EURO komplett zu Lasten der Apotheken wäre. Es ist von der Regierung beabsichtigt, dass alle vom Großhandel gewährten Rabatte abgeschöpft werden, dieser somit die Senkung der Spanne an die Apotheken weiterreichen sollte. Im Gegenzug bleiben die Rabatte zu Gunsten der GKV gleich.
Für die Apotheken wäre dies eine gute Nachricht, da die Kürzung (Senkung der Großhandelsrabatte) von mindestens 400 Mio EURO einer Erhöhung (Rabatt zu Gunsten der GKV von EURO 2,30 auf 1,75 gesenkt) gegenüber den Jahren 2009/2010 von 330 Mio EURO gegengerechnet werden kann. Es wird jedoch zu einer sehr starken Umverteilung kommen, wohl zu Gunsten der eher regionalen und mittleren Apotheken.

Dieser Meldung steht allerdings eine Information von apotheke-adhoc gegenüber: Herr Hollstein berichtet von Gerüchten, den Abschlag zu Gunsten der GKV nicht beizubehalten, sondern auf 3,20 EURO zu erhöhen! Dies würde eine Mehrbelastung von deutlich über einer Milliarde EURO gegenüber diesem Jahr bedeuten - dann könnten Apotheken und pharmazeutischer Großhandel besser gleich schließen und sich verstaatlichen lassen.

Pharma Privat: “AMNOG wie ein Blitz aus heiterem Himmel”

5. Juli 2010

„Will die Regierung tatsächlich die Leistung von Apotheke und Großhandel in der Arzneimittelversorgung einschränken?“ fragt sich Hanns-Heinrich Kehr, Geschäftsführer von Pharma Privat besorgt, nachdem das Kabinett völlig überraschend einen Beschluss zur Neuordnung der Großhandelsvergütung gefasst hat. Nach den sehr fruchtbaren Gesprächen mit den Fachleuten aus Gesundheits- und Wirtschaftsministerien der letzten Wochen, trifft die Branche diese neue Vorgabe aus dem obersten Regierungsgremium wie ein Blitz aus heiterem Himmel.

 

Offensichtlich will die Koalition in den sehr wettbewerbsintensiven Markt eingreifen und Preiszugeständnisse des Großhandels an die Apotheke „absaugen“ und den Krankenkassen zusprechen. Die gefundene Regelung geht aber weit über ein erträgliches Maß für Großhandel und Apotheke hinaus und beansprucht auch Rabatte an Apotheken für Produkte, die gar nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. „Wir verlieren so die Möglichkeit, durch Funktionsrabatte rationelles Bestellverhalten von Apotheken zu honorieren. Es werden auch Funktionsrabatte aus Sortimentsteilen abgeschöpft, die abseits der Krankenkassenerstattung in unseren Häusern gehandelt werden“ sagt der selbständige Unternehmer Kehr.

 

Hatte man noch vor nicht mal einem Jahr die Einbeziehung des Großhandels in den öffentlichen Versorgungsauftrag gesetzlich geregelt, um die schnelle Verfügbarkeit aller Medikamente im Sinne der Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, so entzieht man der Branche nun durch die Vorgabe der Regierung die wirtschaftliche Basis, diesen Auftrag zu erfüllen. „Es kann doch nicht sein, dass wir ein  € 8.000,- teures Krebsmedikament, das in Kühlkette geliefert werden muss, für eine Brutto-Marge von € 21,- statt bisher € 72,- einkaufen, lagern, ausliefern und noch 6 Wochen vorfinanzieren sollen. Schon die Kapitalkosten fressen die Spanne mehr als auf. Und man wird sicher auch weiterhin von uns eine Überwachung der Fälschungssicherheit und eine saubere Dokumentation der Retourenabwicklung erwarten – ohne weitere Vergütung. Das ist nicht darzustellen.“ Dieses Beispiel zeigt, welch fatale Folgen eine holzschnittartige Betrachtung einer komplexen Branche nach sich ziehen muss.

Wir setzen nun darauf, dass wir die Gelegenheit bekommen, unseren Sachverstand in eine gesetzliche Neuregelung der Spanne mit einbringen zu können und wollen das nun beginnende Gesetzgebungsverfahren nutzen, um Politiker wie auch die entsprechenden Mitarbeiter in den Ministerien über die Folgen ihres Werks aufklären. Von uns aus wird alles geschehen, damit die gute Versorgungsqualität durch Großhandel und Apotheke in Deutschland erhalten bleibt. Da sitzen wir mit unseren Apothekenkunden im selben Boot. Die Patienten werden es danken!

Dr. Fritz Oesterle: “Viele Apotheken belasten das System”

2. Juli 2010

Der Vorstandsvorsitzende der Celesio AG, Dr. Fritz Oesterle hat in einem Interview in der Welt mit dem Parlamentarischer Staatssekretär, Daniel Bahr eine interessante Theorie zur Effizienz von Apothekenketten: “Es geht vor allem um eine gute und effiziente Versorgung. Und hier muss man feststellen, dass zu viele Apotheken das System sehr wohl belasten. Wenn Sie eine Apotheke am Ort haben, und sie macht beispielsweise eine Million Euro Umsatz, dann machen zwei Apotheken am gleichen Ort zusammen mehr als eine Million Umsatz, und das nicht etwa, weil die Krankheitsquote steigt.”

Damit will er behaupten, dass je mehr Apotheken an einem Ort sind, die Ausgaben für Arzneimittel zu lasten der GKV ebenso steigen. Nachdem Herr Bahr wie auch der Gesundheitsökonom Professor Dr. Norbert Klusen dies ausdrücklich verneinen, bekräftigt er noch einmal: “Es ist nachgewiesen, dass zwei Apotheken vor Ort zusammen mehr umsetzen – auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln - als nur eine Apotheke. Die Nachfrage des Patienten beim Arzt wird größer, wenn mehr Apotheken da sind. Das Verschreibungsverhalten des Arztes (!) verändert sich dann”.

Jetzt heißt es dieses Nachweis auch einmal zu erbringen. Aber klar ist auch: Die Celesio verfolgt in Deutschland weitehin einen Masterplan.

Sparpaket im Kabinett beschlossen!

29. Juni 2010

Jetzt ist der zweite Teil des Rößler`schen Sparpaketes amtlich und es wird einen brutalen Einschnitt in der Arzneimitteldistribution geben. Die GKV soll dabei um 500 Mio. EURO entlastet werden - 400 Mio. EURO kommen dabei aus einer Reduktion der Großhandelsspanne und weitere 100 Mio. EURO aus einer Erhöhung des Krankenkassenrabattes. Dieser wurde erst kürzlich um 55 Cent auf 1,75 EURO gesenkt, nun soll er wieder auf 2,10 EURO erhöht werden. Die Erhöhung des Krankekassenrabattes ist aber im Moment nicht im Sparpaket, dies soll im anstehenden Strukturgesetz nachgeholt werden.

Änderung der Arzneimittelpreisverordnung:

29. Juni 2010

Die Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 7 und 7d des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
“Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte darf auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatz-steuer höchstens ein Zuschlag von 1,7 Prozent, höchstens jedoch 20,40 Euro, zuzüglich eines Festzuschlags von 60 Cent sowie die Umsatzsteuer erhoben werden.
ba) In Satz 2 werden die Wörter “nach Absatz 4 oder 5″ durch die Wörter “nach den Absätzen 2 oder 3″ ersetzt.
b) Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
c) die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die Absätze 2 und 3.
2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
“(2) Der Festzuschlag ist zu erheben
1. auf den Betrag, der sich aus der Zusammenrechnung des bei Belieferung des Großhandels geltenden Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer und des darauf entfallenden Großhandelshöchstzuschlags nach § 2 ergibt,
2. bei Fertigarzneimitteln, die nach § 52b Absatz 2 Satz 3 des Arzneimittelgesetzes nur vom pharmazeutischen Unternehmer direkt zu beziehen sind, auf den bei Belieferung der Apotheke geltenden Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer.”
3. § 5 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
“(6) Besteht keine Vereinbarung über Apothekenzuschläge für die Zubereitung von Stoffen nach Absatz 5 Satz 1 oder Satz 2, beträgt der Zuschlag für parenterale Lösungen abweichend von Absatz 1 oder Absatz 3 für
1. zytostatikahaltige Lösungen 90 Euro,
2. Lösungen mit monoklonalen Antikörpern 87 Euro,
3. antibiotika- und virustatikahaltige Lösungen 51 Euro,
4. Lösungen mit Schmerzmitteln 51 Euro,
5. Ernährungslösungen 83 Euro,
6. Calciumfolinatlösungen 51 Euro,
7. sonstige Lösungen 70 Euro.”

….und wer liefert die Arzneimittel aus?

1,7 Prozent und 60 Cent

28. Juni 2010

in den letzten Tagen waren ja einige Gerüchte im Umlauf - aber die schlimmsten Befürchtungen der Branche sind nun wahr geworden. 1,7 Prozent und 60 Cent (diese nciht rabattierbar) - damit soll nicht nur eine “ausreichende” flächendeckende Versorgung gewähleistet sein, sondern auch noch angeblich Luft für Funktionsrabatte!

Welche Grundlagen hier Jens Spahn und Rolf Koschorrek in die Berechnungen haben einfließen lassen, ist völlig unklar - denn die damit zu erzielenden 400. Mio EURO Einsparung sind sicherlich mehr als die bisher gewährten Funktionsrabatte des pharmazeutischen Großhandels. Damit wird es einen massiven Einschnitt in der deutschen Apothekenlandschaft geben - und dies nicht nur bei Rabatten, sondern auch bei Leistungen!

Es ist definitiv so, dass die zu erwartende Spanne im RX Bereich unter den bisherigen Kosten liegt!

Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung:

26. Juni 2010

Aus dem Verordnungsentwurf Stand 07.06.2010:
§ 2a Qualitätsmanagementsystem

(1) Die Apotheke muss ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) entsprechend Art und Umfang der durchgeführten Tätigkeiten betreiben, das die Qualitätssicherung und die Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel und deren Wirkstoffe beinhaltet. Das QM-System muss dokumentiert sein und auf seine Funktionstüchtigkeit kontrolliert werden.

(2) Die Apothekenleitung hat eine mindestens jährliche Teilnahme an geeigneten Maßnahmen zur externen Qualitätsüberprüfung sicher zu stellen. Die Überprüfung soll insbesondere die Qualität der in der Apotheke hergestellten Arzneimittel und der durchgeführten Prüfungen sowie der Beratung durch das Personal einbeziehen.

(3) Die Apothekenleitung hat dafür zu sorgen, dass regelmäßig Selbstinspektionen in allen relevanten Bereichen der Apotheke von einem Apotheker oder einer Apothekerin durchgeführt werden.

(4) Die Qualitätsüberprüfungen nach Absatz 2 und die Selbstinspektionen nach Absatz 3 sowie die daraufhin erforderlichenfalls ergriffenen Maßnahmen sind zu dokumentieren.“

Medco und Celesio - Teil 2.

25. Juni 2010

Weil es so schön ist, das Zitat aus der WELT: “Oesterle räumte ein, dass für dieses Geschäftsmodell noch einige Gesetze (!) geändert werden müssen. So gebe es noch “kein Vergütungssystem (!) für die häusliche Arzneitherapie”. Einen Eingriff in die Kompetenzen der Ärzte sehe er nicht, sagte Oesterle. Die Krankenkassen hätten auf das Geschäftsmodell positiv reagiert. Der Celesio-Chef machte aber keine Angaben darüber, mit welchen Kassen es Kontakt gab. Man werde Pilotversuche veranstalten, um “der Politik klar zu machen, dass eine verbesserte Arzneimittelversorgung (!) möglich ist”.